Disco-Mixtoria
  AGB
 

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1. Vertragsgegenstand

Bei dem vorliegenden Vertrag handelt es sich um einen Gastspielvertrag mit dem sich der Auftragnehmer (AN) verpflichtet, dem Auftraggeber (AG) zum oben angegebenen Zeitpunkt für den oben vorgesehenen Zeitraum eine Beschallungsanlage mit Zubehör und Bedienungspersonal, im Vertraglich festgelegtem Umfang, gegen Entgelt zur Verfügung zu stellen.
Im Gegenzug verpflichtet sich der Auftraggeber diese Leistung des Vermieters abzunehmen und diese, wie vereinbart zu vergüten.


2. Leistungen des Auftragnehmers (AN)

Der Auftragnehmer Übernimmt den Transport der Beschallungsanlage und beginnt zu dem angegebenen Zeitpunkt mit dem Aufbau der Anlage.
Die Zusammenstellung der Anlage wird allein durch den Auftragnehmer vorgenommen, der diese an der Raumgröße und dem Publikum ausrichtet.

Die Disposition und die Regie der Veranstaltung obliegt ebenso, wie der Stil und die Art der Darbietung, die dem Auftraggeber bekannt gemacht worden sind, allein dem Auftragnehmer.

Der Abbau der Anlage erfolgt unmittelbar nach Ende der Veranstaltung durch den Auftragnehmer.

Zusätzliche Leistungen, werden vom Auftragnehmer gegen zusätzliches Entgelt zur Verfügung gestellt.

3. Leistungen des Auftraggebers (AG)

Der Auftraggeber verpflichtet sich, dem Auftragnehmer den Veranstaltungsort zu dem oben angegebenen Zeitpunkt des Beginns des Aufbaus zugänglich zu machen.

Für den Aufbau der Beschallungsanlage werden durch den Auftraggeber ein Mittel großer Tisch  sowie ein Stromkreise, mit einer Absicherung von mind. 16 A unentgeltlich zur Verfügung gestellt.

Während der Veranstaltung übernimmt der Auftraggeber die Kosten für die Bewirtung (Essen und Getränke für bis zu 2 Personen) des vom Auftragnehmer eingesetzten Personals.

Der Auftraggeber verpflichtet sich ausdrücklich eventuell anfallende Vergnügungssteuern, und/oder, GEMA-Gebühren (auch für die eingesetzten und überspielten oder digitalen Tonträger) in voller Höhe zu übernehmen.

Der Auftraggeber teilt dem Auftragnehmer bei Überschreiten der o.a. Veranstaltungsdauer in beiderseitigem Einvernehmen das Ende der Veranstaltung mit.
Dieses muss jedoch spätestens 30 Minuten vor dem festgelegten Veranstaltungsende erfolgen.

4. Gewährleistung und Haftung

Der Auftragnehmer übernimmt keine Gewährleistung für den Erfolg der Darbietung bei dem Publikum des Auftraggebers.

Die Haftung des Auftragnehmers gegenüber dem Auftraggeber - gleich aus welchem Rechtsgrund - ist, mit Ausnahme der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, beschränkt aufdie Fälle des Vorsatzes und der groben Fahrlässigkeit des vom Auftragnehmer eingesetzten Personals.

Von der Haftung durch den Auftragnehmer ausgeschlossen, sind solche Umstände, die auf Einwirkung höherer Gewalt zurückzuführen sind.
Der Auftraggeber übernimmt während der gesamten Veranstaltungsdauer (vereinbarte Veranstaltungsdauer zzgl. des überschreitenden Zeitraumes und der Auf- und Abbauzeit) die Haftung für die Sicherheit des vom Auftragnehmer am Veranstaltungsort eingesetzten Personals und der eingebrachten Anlagen und Tonträger des Auftragnehmers.


5. Rücktritt und Verhinderung

Das Rücktrittsverlangen hat für beide Seiten nur in schriftlicher Form Gültigkeit. Es gilt das Datum des Poststempels.

Bei einem Rücktritt durch den Auftragnehmer nach dem angegebenen Rücktrittsdatum, verpflichtet sich dieser für einen angemessen Ersatz zu den gleichen Konditionen zu sorgen.

Eine Verhinderung des Auftragnehmers durch Krankheit oder Unfall, hat dieser unverzüglich dem Auftraggeber anzuzeigen und durch ein ärztliches Attest oder einen Unfallbericht zu belegen. Die Leistungspflicht des Auftragnehmers hebt sich in diesem Fall gegen die Vergütungspflicht des Auftraggebers auf.

Im Falle des Rücktritts durch die Absage des Auftraggebers bis 14 Tage vor der Veranstaltung oder aus einem anderen, vom Auftraggeber zu vertretenden Grund erklärt sich der Auftraggeber damit einverstanden, eine finanzielle Entschädigung in Höhe von 25% der vereinbarten Gage dem Auftragnehmer binnen 5 Werktagen zu zahlen

6. Schlussabstimmungen

Der Auftraggeber erklärt sich durch Unterzeichnung des Vertrages zusätzlich damit einverstanden, dass der Auftragnehmer den Namen des Auftraggebers für seine Referenzen verwendet.

Änderungen, Ergänzungen oder Streichungen des Vertragstextes bedürfen der Schriftform und die Abzeichnung durch den Auftragnehmer. Mündliche Nebenabsprachen sind ungültig.

Sollte eine Bestimmung dieses Vertrages rechtsungültig sein oder werden, so wird die Rechtswirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon nicht berührt.

Gerichtsstand im Falle gerichtlicher Auseinandersetzungen aus diesem Vertrag ist für beide Vertragspartner.
Die allgemeinen Geschäftsbedingungen / Liefer- und Leistungsbedingungen des AN sind bindender Bestandteil dieses Vertrages.

Der Vertrag tritt am Tage der Unterzeichnung in Kraft.








 
 
   
 
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